Gefahrgutbeauftragter / ADR-Ausrüstung

Wenn ihr Unternehmen Gefahrgut ausserhalb der in den Gefahrgutvorschriften festgesetzten Freigrenzen verpackt, versendet, transportiert oder empfängt, muss ihr Unternehmen den kantonalen Behörden einen Gefahrgutbeauftragten melden.

Die Aufgabe als Gefahrgutbeauftragter ist verantwortungsvoll und je nach betrieblichen Verhältnissen zeitintensiv, Die Unternehmung hat die Möglichkeit, selber eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter ausbilden zu lassen, der diese Funktion übernimmt. Meist ist dies aber keine Vollzeitbeschäftigung und so werden vielfach aufgrund von knappen Zeitresoursen gesetzlich vorgeschriebene Pflichten nicht wahrgenommen, womit sich das Unternehmen, wie auch der Gefahrgutbeauftragte strafbar machen.

Das Angebot

Die Verantwortlichkeiten aus der Gefahrgutbeauftragten -Verordnung lassen sich outsourcen. Aufgrund mehrtägigen Ausbildungen, bestandenen Prüfungen und langjähriger Erfahrung als Gefahrgutbeauftragter in einer grossen Transport,- und Logistikunternehmung kann ich ihrer Unternehmung praxisnah und gesetzeskonform diese Aufgabe abnehmen.


Vorgehen

Abläufe werden in ihrem Betrieb aufgenommen und auf gesetzeskonformität überprüft. Allfällige Dokumente und Unterlagen werden erstellt und wenn nötig Personal geschult.

Beispieltext

Ihr Nutzen

Als interner und externer Gefahrgutbeauftragter konnte ich ein Beziehungsnetz zu anderen Berufskollegen und Behörden aufbauen. Da ich ständig mit den Verordnungen zu tun habe, bin ich immer auf dem Laufenden.

Da ich auch Ausbildner bin, kann ich selber Schulungen durchführen, welche praxisbezogen, sowie methodisch und didaktisch den Kurskandidaten entsprechen.

Nebst den vorgeschriebenen Schulungen und Unterweisungen nach ADR 1.3 können meine Kurse auch der CZV angerechnet werden.


Ihre Sicherheit

Termingerecht und gesetzeskonform erhalten Sie einen auf ihre Unternehmung zugeschnittener Jahresbericht.

Für Fragen, Anliegen oder Zwischenfälle stehe ich Ihnen zu Verfügung.

Die kompakte ADR-Ausrüstung

Verpackt in einem wasser- und staubdichten Kunststoffgebinde mit den geringen Massen von 198 x 266mm (Durchmesser x Höhe) haben Sie alle nötigen Gegenstände, die gemäss schriftlichen Weisungen gefordert sind, kompakt verpackt. Das Ablaufdatum der Augenspülflüssigkeit und der Notfallfluchtmaske ist einfach aussen auf dem Etikett ablesbar.

Ausser dem fahrzeugseitig bereits vorhandenen Unterlegkeil und den nötigen Feuerlöscher ist alles für den ADR-konformen Transport enthalten, ausser den beiden selbststehenden Warnzeichen. Hier empfehle ich, zwei Triopan separat ins Fahrzeug zu nehmen. (Verwendung zur Sicherung beim Auf- und Ablad, sowie als Kennzeichen bei Ladungsüberhang; zudem können keine Batterien auslaufen oder nicht mehr funktionieren wie bei Warnlampen)

Bei speziellen Wünschen, wie zum Beispiel für den Transport von Güter der Klasse 1 nötigen ex-geschützten Handlampe kann ich die Set's entsprechend anpassen. Ebenso können wir Ihre bereits vorhandene Ausrüstungsgegenstände, welche noch funktionstüchtig sind und den Vorschriften entsprechen übernehmen und in diesen praktischen Behälter verstauen und komplettieren.

Preis für ein komplettes ADR-Set Compact Mini: CHF. 249.00 exkl. MWSt

Fragen Sie mich an und ich stelle Ihnen ihr persönliches ADR-Set zusammen.

Etikette mit Auflistung der Gegenstände und entsprechende Ablaufdaten